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Aktuelles  |  Donnerstag, 10.04.2025
Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)

Das Ziel des Krankenhauszukunftsgesetzes ist unter anderem, die Modernisierung der Krankenhäuser mit Blick auf die stationäre Notfallversorgung voranzutreiben. Darüber hinaus liegt ein besonderer Fokus auf der Digitalisierung der Krankenhäuser und eine Ausgestaltung dessen in Form von bundesweiten Standards. Damit wird ein höherer Grad der Vernetzung innerhalb des Gesundheitswesens angestrebt und die Patientenversorgung verbessert.

Das Kommunalunternehmen Krankenhäuser des Landkreises Amberg-Sulzbach hat für diverse Projekte Fördermittel aus dem KHZG erhalten. 

Das St. Anna Krankenhaus, für: 

  • FTB2 - Patientenportal
  • FTB3 - Patientendokumentation
  • FTB9 - Telemedizin
  • FTB10 - IT-Sicherheit

 

Die St. Johannes Klinik, für: 

  • FTB3 - Patientendokumentation
  • FTB9 - Telemedizin
  • FTB10 - IT-Sicherheit

Die Beschaffung wird durch Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfond (KHZF) unterstützt, welche wiederum im Rahmen der Europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität (AFG) von der Europäischen Union refinanziert werden.

 

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