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Aktuelles  |  Donnerstag, 12.03.2026
Erneute wichtige finanzielle Unterstützung für den Erhalt der Geburtshilfe am St. Anna Krankenhaus

Der Freistaat Bayern unterstützt bereits seit 2018 durch ein Förderprogramm kleinere Geburtshilfeabteilungen im ländlichen Raum und hilft damit den Kommunen, dieses Angebot wohnortnah erhalten zu können. Die Geburtshilfe am St. Anna Krankenhaus erfreut sich zwar großer Beliebtheit, trotzdem kann auch diese nicht ohne Defizite betrieben werden.

Das Förderprogramm verfolgt grundsätzlich zwei Ziele: Eine im Freistaat flächendeckend zur Verfügung stehende Geburtshilfe in Krankenhäusern auf hohem Niveau und die Stärkung und Sicherung der Hebammenversorgung. Voraussetzung für eine Förderung der Geburtshilfestation in Krankenhäusern ist, dass die Kliniken Hauptversorger in ihrer Region sind und folglich für eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung vor Ort notwendig sind. Mit Hilfe des Freistaats Bayern und mit Mitteln des Landkreises Amberg-Sulzbach können die Defizite der Geburtshilfe überwiegend ausgeglichen werden. Rückwirkend für das Jahr 2024 hat das St. Anna Krankenhaus eine Förderung durch den Freistaat in Höhe von knapp 950.000 Euro erhalten.

Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach betonte: „Es ist mir ein wichtiges Anliegen, dass es für werdende Mütter in ganz Bayern eine wohnortnahe und hochwertige Versorgung mit Geburtshilfe und mit Angeboten der Wochenbettbetreuung gibt. Deshalb hat der Freistaat dieses wichtige Förderprogramm bis Ende 2027 verlängert und allein im letzten Jahr dafür insgesamt fast 28 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Seit dem Start des Förderprogramms wurden bayernweit schon über 150 Millionen Euro bewilligt. Ich freue mich, dass wir im Rahmen unseres Förderprogramms ‚Zukunftsprogramm Geburtshilfe‘ auch den Landkreis Amberg-Sulzbach unterstützen können.“

Der Landkreis Amberg-Sulzbach trägt zusätzlich einen signifikanten Eigenanteil, der deutlich über der im Förderprogramm fixierten Mindestvorgabe von 15% liegt.

„Die Förderung der Geburtshilfe halte ich zur Aufrechterhaltung einer guten medizinischen Versorgung vor Ort für absolut notwendig und darum freue ich mich sehr über diese richtige und wichtige Unterstützung des Freistaats“, so Landrat Richard Reisinger. „Wir sind uns im Kreistag und im Krankenhausverwaltungsrat einig, dass die Geburtsabteilung ein fester Bestandteil unseres Kommunalunternehmens ist und bleiben muss. Es hilft immens, wenn der Freistaat dabei mit dem Geburtshilfe-Förderprogramm bereits seit dem Jahr 2018 kontinuierlich finanziell unterstützt.“

Vorstand Roland Ganzmann ergänzt: „Werdende Mütter benötigen die Sicherheit, dass es eine ausreichende wohnortnahe und gleichzeitig hochwertige Versorgung gibt, vor allem im ländlichen Raum. Die Zuwendungen sehen wir als einen Vertrauensbeweis der Staatsregierung in das St. Anna Krankenhaus und seine Geburtshilfe“.
Ganzmann dankt explizit auch seinem Personal für das große Engagement: „Mit viel Hingabe sorgen unsere Mitarbeiter:innen dafür, dass unsere geburtshilfliche Abteilung auch über die Grenzen des Landkreises hinaus einen sehr guten Ruf genießt.“

Das Geburtshilfe-Team ist rund um die Uhr im Einsatz und qualifizierte Fachkräfte sind immer vor Ort. „Sollte während der Geburt ein Notfall auftreten, kann sofort ohne zeitlichen Verzug gehandelt werden. In der Geburtshilfe legen wir natürlich größten Wert auf sehr hohe medizinische Qualitäts- und Servicestandards“, versichert Chefarzt Dr. Eberlein.
Aber auch schon vor der Geburt sind die Hebammen und Ärzte für die werdenden Mütter als Ansprechpartner vor Ort. „In Zusammenhang mit der Geburt ergeben sich für Schwangere und deren Partner viele Fragen. Damit alle die sowohl vor als auch nach der Geburt notwendigen Informationen erhalten und wir wichtige Fragen klären können, finden regelmäßige Veranstaltungen vor Ort statt.

Die Förderung aus dem Programm Geburtshilfe erhalten Landkreise und kreisfreie Städte, die zumindest mit Teilen ihrer Fläche dem ländlichen Raum zuzuordnen sind. Die Förderung umfasst bis zu 85 Prozent der Summe. Die Mittel sind zweckgebunden und dürfen nur eingesetzt werden, um das Defizit einer Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe auszugleichen (maximal jedoch eine Million Euro pro Jahr).

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